Option: Jungfahrer
Ihre Vorteile mit Indian Ocean Holidays
Neue Fahrzeuge
Genießen Sie neue Mietwagen für sichere und komfortable Fahrten während Ihres Aufenthalts auf Mauritius.
24/7 Pannenhilfe
Im Falle eines Unfalls oder einer Panne steht Ihnen unser 24/7-Assistenzservice überall auf Mauritius zur Verfügung.
Automatikgetriebe
Alle unsere Mietwagen verfügen über Automatikgetriebe, damit Sie Mauritius einfach und entspannt entdecken können.
Klimaanlage
Alle Fahrzeuge sind mit Klimaanlage ausgestattet, damit Sie auch im tropischen Klima von Mauritius komfortabel unterwegs sind.
Allgemeine Mietbedingungen – Indian Ocean Holidays
ARTIKEL 1
Mietfahrzeug, das dem Mieter zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
ARTIKEL 2
Das Fahrzeug ist ausschließlich für die private Nutzung und den Transport von Passagieren bestimmt.
ARTIKEL 3 – BEDINGUNGEN FÜR DEN FAHRER
Der Fahrer des gemieteten Fahrzeugs bestätigt, im Besitz eines gültigen Führerscheins zu sein, der der Kategorie des gemieteten Fahrzeugs entspricht, und keiner Suspendierung, Disqualifikation (Fahrverbot) oder Aufhebung des Fahrrechts in Mauritius zu unterliegen.
Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 1 Jahr (12 Monate) im Besitz eines Führerscheins sein.
„Das Fahrzeug darf ausschließlich von dem oder den im Vertrag genannten Mietern gefahren werden, unter Ausschluss jedes anderen Fahrers.“
Der Mieter bleibt vollständig verantwortlich für das gemietete Fahrzeug und dessen Zubehör.
ARTIKEL 4 – ÜBERTRAGUNG DER MIETE
Der Mieter darf das Fahrzeug weder übertragen noch untervermieten.
ARTIKEL 5 – DAUER
Dieser Vertrag gilt für den im Mietvertrag angegebenen Zeitraum (Übernahme- und Rückgabedatum).
ARTIKEL 6 – RÜCKGABE
Am Ende des Vertrags muss der Mieter das Fahrzeug bei der Mietagentur, an deren Sitz oder an einem anderen von ihr angegebenen Ort zurückgeben.
Der Mietvertrag und die Verantwortung des Mieters enden erst in dem Moment, in dem der Vermieter (oder eine autorisierte Person) das Fahrzeug tatsächlich wieder in Besitz nimmt.
Das Fahrzeug muss mit seinen Schlüsseln sowie sämtlichem bei der Übergabe ausgehändigten Zubehör und Ausrüstungen zurückgegeben werden.
Das Fahrzeug und sein Zubehör müssen in dem Zustand zurückgegeben werden, der zu Beginn der Anmietung festgestellt wurde. Der Verlust oder die Beschädigung des Fahrzeugs, der Schlüssel oder des Zubehörs begründet die finanzielle Verantwortung des Mieters.
ARTIKEL 7 – MIETKOSTEN
Die Anmietung gilt als abgeschlossen und akzeptiert nach vollständiger Bezahlung gemäß dem im Vertrag angegebenen Tarif.
ARTIKEL 8 – ZUSÄTZLICHE KOSTEN
Alle Kosten, die dem Vermieter für die Rückführung des Fahrzeugs entstehen, gehen zu Lasten des Mieters, insbesondere wenn das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort zurückgegeben wird.
Der Mieter trägt sämtliche Kosten und Reparaturen, die durch falsche Betankung entstehen.
ARTIKEL 9 – WARTUNG UND REPARATUREN
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu benutzen und während der gesamten Mietdauer in gutem Zustand zu halten.
Der Mieter muss das Fahrzeug sauber halten und darf keine Änderungen oder Umbauten vornehmen.
Der Mieter muss die üblichen Kontrollen durchführen (insbesondere Flüssigkeitsstände und Reifendruck) und dem Vermieter jede Unregelmäßigkeit melden.
Sofern nicht von der Versicherung übernommen, trägt der Mieter die Reparaturkosten, die aus Beschädigungen, unsachgemäßer Nutzung oder Fahrlässigkeit entstehen.
ARTIKEL 10 – ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Zustand des Fahrzeugs: Der Mieter übernimmt das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es bei der Übergabe bereitgestellt wird. Wenn kein gemeinsames Übergabeprotokoll von beiden Parteien unterzeichnet wurde, gilt das Fahrzeug als in gutem und sauberem Zustand übergeben.
Nutzung:
Der Mieter muss das Fahrzeug gemäß den geltenden Vorschriften und der Straßenverkehrsordnung von Mauritius benutzen.
Verbotene Nutzungen:
Der Mieter darf das Fahrzeug nicht verwenden:
– Für Motorsportwettbewerbe oder als Fahrschulfahrzeug;
– Zum Transport von Waren oder Passagieren gegen Entgelt;
– Zum Abschleppen oder Anschieben eines anderen Fahrzeugs;
– Mit Überladung von Passagieren oder Ladung;
– Zum Transport entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe;
– Zur Begehung von Straftaten;
– Im Gelände / off-road (Strand, Sand, Pisten, nicht befahrbare Wege);
– Unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Substanzen.
Versicherung:
Das Fahrzeug ist entsprechend den im Mietvertrag vorgesehenen Garantien versichert. Die im Schadensfall anwendbare Selbstbeteiligung ist im Mietvertrag angegeben.
Pannenhilfe:
Eine Pannenhilfe ist im Falle einer Panne oder eines Unfalls eingeschlossen. Die Telefonnummer ist im Vertrag angegeben.
Schäden:
Im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder Schadens muss der Mieter sofort die Mietagentur informieren und die Polizei verständigen, wenn dies erforderlich ist.
Der Mieter muss eine Unfallmeldung ausfüllen und, wenn möglich, einen Unfallbericht mit dem anderen Fahrer erstellen.
Sind mehrere Fahrzeuge beteiligt, muss mit jedem Fahrer ein Dokument erstellt werden. Im Falle einer Verweigerung der Zusammenarbeit muss der Mieter das Kennzeichen notieren und möglichst Zeugenangaben einholen und/oder die Polizei hinzuziehen.
Der Mieter muss dem Vermieter die Berichtnummer / police case number übermitteln und die angeforderten Dokumente unverzüglich weiterleiten.
ARTIKEL 11 – VERANTWORTUNG DES MIETERS
Der Mieter ist für jeden Schaden, Verlust oder Diebstahl während der Mietdauer verantwortlich, innerhalb der im Mietvertrag und in der Versicherung vorgesehenen Grenzen und Bedingungen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, Verluste oder Kosten, die dem Mieter durch die Nutzung des Fahrzeugs während der Mietdauer entstehen, außer im Falle eines Verschuldens des Vermieters gemäß geltendem Recht.
ARTIKEL 12 – AUFLÖSUNGSKLAUSEL
Bei Nichtzahlung, fehlgeschlagener Zahlung oder Nichteinhaltung einer Vertragsklausel behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren und/oder die Anmietung sofort und ohne Entschädigung zu beenden. Jeder im Rahmen des Vertrags geschuldete Betrag bleibt fällig.
ARTIKEL 13 – KAUTION
Zu Beginn der Anmietung ist eine Kaution von Rs 25.000 zu hinterlegen. Sie kann bar bezahlt oder als Kreditkarten-Vorautorisierung geleistet werden, gemäß den im Vertrag vorgesehenen Modalitäten.
Diese Kaution garantiert die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird die Kaution zurückerstattet und/oder die Vorautorisierung nach Überprüfung des Fahrzeugzustands freigegeben, abzüglich eventuell geschuldeter Beträge (Schäden, fehlender Kraftstoff, Gebühren, Verwaltungsgebühren). Die Freigabe der Vorautorisierung kann je nach Bank mehrere Werktage dauern.
Während der Mietdauer entstandene Bußgelder und Strafen bleiben zu Lasten des Mieters. Verwaltungsgebühren können anfallen, wenn der Vermieter solche Verstöße bearbeitet.
Im Falle eines vom Mieter verursachten Schadens gilt die im Mietvertrag angegebene Selbstbeteiligung.
ARTIKEL 14 – ABRECHNUNG
Kraftstoff: Das Fahrzeug wird mit einem bei der Übergabe angegebenen Kraftstoffstand übergeben und muss mit einem gleichwertigen Stand zurückgegeben werden. Andernfalls wird der fehlende Kraftstoff berechnet und es können Betankungsgebühren anfallen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht, wenn das Fahrzeug mit höherem Kraftstoffstand zurückgegeben wird.
Verstöße: Bußgelder, Strafzettel und Parkgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Verwaltungsgebühren können anfallen, wenn der Vermieter diese bearbeitet.
Kilometerstand: Die Kilometerleistung ist unbegrenzt, sofern im Mietvertrag nichts anderes angegeben ist.
ARTIKEL 15 – RESERVIERUNG UND STORNIERUNG
Reservierung: Jede Reservierung wird nach vollständiger Zahlung bestätigt.
Änderung: Änderungen sind kostenlos möglich, vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Fahrzeugs.
Stornierung: Kostenlose Stornierung bis zu 7 Werktage vor der Fahrzeugübernahme. Nach dieser Frist erfolgt keine Rückerstattung.
Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Mauritius.
Vorzeitige Rückgabe: Für nicht genutzte Miettage erfolgt keine Rückerstattung.
Verlängerung: Jede Verlängerung muss vom Vermieter genehmigt werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Zusätzliche Tage werden zum ursprünglichen Vertragstarif berechnet.
• Nur autorisierte Fahrer, deren Name im Mietvertrag aufgeführt ist, sind durch die Versicherung gedeckt.
• Bei Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer gilt der Versicherungsschutz nicht und die Kosten (Reparaturen, Abschleppen, Gebühren) bleiben vom Mieter zu tragen.
• Das Fahrzeug darf nicht mehr Passagiere transportieren als seine Kapazität (Anzahl der Sitzplätze).
Der Mieter ist dafür verantwortlich, den geeigneten Kraftstoff zu verwenden.
Das Fahrzeug wird mit einem bei der Übernahme angegebenen Kraftstoffstand übergeben und muss mit einem gleichwertigen Kraftstoffstand zurückgegeben werden. Andernfalls wird der fehlende Kraftstoff berechnet und es können Betankungsgebühren anfallen.
Überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet.
• ZAHLUNG: Die Reservierung wird erst nach vollständiger Online-Zahlung bestätigt. Eine Zahlung vor Ort wird nicht akzeptiert.
• RÜCKERSTATTUNGS- / STORNIERUNGSRICHTLINIE: Kostenlose Stornierung bis zu 7 Werktage vor der Fahrzeugübernahme (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Mauritius). Nach Ablauf dieser Frist erfolgt keine Rückerstattung. Sobald die Anmietung begonnen hat, werden nicht genutzte Tage (vorzeitige Rückgabe) nicht erstattet.
• FAHRZEUGWECHSEL: Ein Fahrzeugwechsel (höhere oder niedrigere Kategorie) kann je nach Verfügbarkeit genehmigt werden und liegt im Ermessen der Agentur. Bei Änderung der Kategorie oder der Daten wird der Tarif gegebenenfalls angepasst.
• VERLÄNGERUNG: Jede Verlängerung muss von der Agentur genehmigt werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Zusätzliche Tage werden zum ursprünglichen Vertragstarif berechnet.
Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Brandes oder von Schäden muss der Mieter unverzüglich Indian Ocean Tour Operator Co Ltd informieren und, wenn erforderlich, die Polizei benachrichtigen. Das Fahrzeug darf nach einem Unfall ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens nicht weiter benutzt werden.
Wenn die Haftung zum Zeitpunkt des Vorfalls schwer festzustellen ist, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die im Vertrag angegebene Selbstbeteiligung einzubehalten. Nach Klärung des Falls kann gegebenenfalls eine Anpassung und/oder Rückerstattung erfolgen. Die mit dieser Rückerstattung verbundenen Kosten (Bankgebühren, Bearbeitungsgebühren, Überweisungsgebühren, falls zutreffend) gehen zu Lasten des Kunden.
Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugteilen (insbesondere Ersatzrad, Wagenheber und Werkzeug, Antenne, Scheibenwischer, Spiegel, Radkappen, Schlüssel oder sonstige bei Übergabe bereitgestellte Ausrüstung) werden dem Mieter die Kosten für Ersatz/Reparatur bis zur Höhe der Selbstbeteiligung berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist.
Ausschlüsse – Option ohne Selbstbeteiligung (SCDW)
Die Option SCDW deckt insbesondere nicht ab: Verlust der Schlüssel, im Fahrzeug zurückgelassene persönliche Gegenstände, Schäden durch unsachgemäße Handhabung (z. B. Spiegel, Autoradio/Multimediaausstattung) sowie beschädigte Reifen.
Alle unsere Fahrzeuge werden in gutem Zustand übergeben. Während der Mietdauer muss der Mieter bei einem mechanischen Problem oder wenn eine Warnleuchte/Anomalie im Armaturenbrett erscheint, so bald wie möglich sicher anhalten und das Unternehmen unverzüglich informieren.
Der Mieter ist nicht berechtigt, Teile zu verändern, zu ersetzen oder das Fahrzeug ohne vorherige Genehmigung des Unternehmens reparieren zu lassen. Im Falle eines nicht autorisierten Eingriffs gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Mieters.
Bei Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer oder bei gefährlicher Fahrweise / grober Fahrlässigkeit gelten Versicherung und Garantien nicht, und der Mieter bleibt für sämtliche Kosten verantwortlich (Schäden, Reparaturen, Abschleppen, Gebühren).